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Wesenstest

 

Mit der Neufassung des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) am 01.07.2011 wurde der Wesenstest eingeführt.

Ich bin vom niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft für die Durchführung des Wesenstests nach den Richtlinien des NHundG zugelassen.

Haben Sie Fragen oder wollen Sie einen Termin vereinbaren, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

 

Für weitere Informationen folgen Sie diesem Link: Wesenstest

 

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