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Katzen-Kastrationsaktionen

Kleine Katzen, also Katzenwelpen, sind NIEDLICH! 

Warm, weich und kuschelig sind sie besonders bei Kindern eine beliebte Atraktion. Aber Vorsicht:

DAS IST EIN TRICK !!!

Das ist ein Trick, um in die Nähe des Menschen zu kommen. Oft sind Menschen aber gar nicht auf eine Katze vorbereitet und wissen nicht was zu tun ist. Und dann? Dann lernen manche Menschen die andere Seite der Medaille kennen. Dann sind auf einmal überall Haare, die Katze immer da, wo sie nicht sein soll, das Katzenklo immer voll und das Futter immer leer, schon wieder die Blumentöpfe von der Fensterbank gefallen und was sonst noch Alles ..... 

Nicht wenige Katzen bekommen dann "Freigang" oder "ihre Freiheit" oder werden mit einer anderen Ausrede vor die Tür gesetzt und können dort die ohnehin übergroße Katzenpopulation weiter vergrößern. Das führt zu zunehmendem Katzenelend.

Um hier Abhilfe zu schaffen und dem Elend vorzubeugen, werden von Zeit zu Zeit Kastrationsaktionen durchgeführt. Mit solchen Aktionen soll die ungehemmte Zunahme der Katzenpopulation verhindert werden. Dafür werden an besonderen Brennpunkten fortpflanzungsfähige Katzen unfruchtbar gemacht. Diese Tiere sind in der Regel nicht an die Gegenwart des Menschen gewöhnt und äußerst misstrauisch gegenüber Veränderungen in ihrer Umwelt. Um sie als Teilnehmer an der Aktion zu gewinnen, sie einzufangen, werden verschieden beschaffene Fallen verwendet. Ihre Beschaffenheit und Verwendung muss es möglich machen, die Katzen nicht nur lebend sondern auch möglichst schonend ihrer Freiheit zu berauben, um sie nach dem erforderlichen Eingriff ebenso, aber unfruchtbar, wieder in die Freiheit entlassen zu können. Während dieser Zeit befinden sie sich in einer Art von besonderem Gewaltverhältnis, woraus sich Pflichten für den Fallensteller ergeben.

Eine Katzenfalle besteht in der Regel aus einem quaderförmigen (Draht-)Gerüst, an dessen einem Ende ein Eingang vorhanden ist, der durch eine bewegliche Klappe verschlossen werden kann. Über eine Wippe gelangt die Katze an den Köder. Bei der Betätigung der Wippe wird die Eingangsklappe über einen Mechanismus verschlossen, wodurch der Katze das Verlassen der Falle unmöglich wird. Manche Fallen weisen darüber hinaus eine Vorrichtung auf, mit der man die Katze an einer Seite kurzfristig fixieren kann, wodurch der Tierarzt die Betäubungsspritze besonders komfortabel und schonend setzen kann. Letzten Endes muss die Falle so beschaffen sein, dass das Tier sich darin nicht verletzen kann: Kein unbeabsichtigtes Strangulieren an mechanischen Teilen, kein Einklemmen unter der Verschlussklappe oder nicht an die Tiergröße angepasste Gittergröße, in der Pfoten und größere Gliedmaßenteile steckenbleiben können. Wenn wir ein Tier seiner Freiheit berauben, haben wir die Verpflichtung für dessen Wohlbefinden zu sorgen, weil das in unserer Gewalt befindliche Tier das nicht mehr selbst besorgen kann. 

Es handelt sich dennoch um einen Eingriff in den "Naturhaushalt". Der Katze wird ein "Schaden" zugefügt, bzgl. ihrer Fortpflanzungsfähigkeit sogar der größtmögliche Schaden, das kann laut Tierschutzgesetz nur erlaubt werden, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt. Der besteht in dem Vorhaben, den Katzenjammer reduzieren zu wollen. Dabei ist mit den Tieren entsprechend schonend umzugehen, um ihnen neben dem beabsichtigten keinen weiteren Schaden zuzufügen. 

Allerdings ist der Eingriff möglicherweise auch regulierend wirksam, denn je nach Aufstellungsort werden verschieden "wilde" Katzen gefangen und unfruchtbar gemacht. Die Neugierigen zuerst, die Scheuen gar nicht. So könnten verschieden wilde Populationen erzeugt werden. Andererseits werden sowieso nur die Katzen in bewohntem Gebiet einbezogen, so dass die Wildkatzenpopulation möglichst unangetastet bleibt. 

Der Umgang mit der Falle unter Tierschutzbedingungen

Vorsicht! Äußerste Vorsicht! Beim Umgang mit der Katzenfalle ist das Jagdrecht zu beachten, sobald die Falle innerhalb eines Jagdreviers aufgestellt wird! Hier empfiehlt sich vorher die Ansprache an den Jagdausübungsberechtigten, um sich nicht dem Verdacht der Wilderei auszusetzen. Das kann gravierende Folgen haben, weil die Fallenjagd an Bedingungen geknüpft ist und jedes Fallenaufstellen als "Jagd" gelten kann!

Die Falle darf nur nach Absprache mit einem Tierarzt aufgestellt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommen kann. Zweck der Aktion ist die Kastration, also sollten zunächst mit einem Tierarzt/Tierärztin mögliche Termine abgesprochen werden(, es nützt ja nichts, wenn die Katze um Mitternacht in die Falle geht). Passend zu diesen Terminen sollte die Falle aufgestellt werden. Manchmal empfiehlt es sich die Falle schon Tage vorher aufzustellen, den Verschließmechanismus aber auszuschalten. So können sich auch wilde oder sehr scheue Katzen an den Fremdkörper in ihrem Revier gewöhnen und möglicherweise angelockt werden. Zum verabredeten Termin wird die Falle dann nur noch entsichert, also auf fangen gestellt. Von diesem Moment an muss die Falle mehrmals täglich auf Fangerfolg überprüft werden. Der Aufenthalt in der Falle soll für die Katze so kurz wie möglich gehalten werden. Handelt es sich um eine Gitterfalle, sollten durch Auflegen einer blickdichten Decke die äußeren Einflüsse für die Katze möglichst gering gehalten werden. Das erreicht man zusätzlich durch vorsichtiges, schonendes Transportieren zum Tierarzt. Hier kann sich jetzt die Möglichkeit zur Einengung der Bewegungsmöglichkeit bewähren, weil die Katze nicht "gejagt" werden muss, sondern durch einen schonenden Mechanismus für die Dauer der Injektion festgehalten wird. Nach der Kastration muss die Katze unbedingt wieder am Ort des Einfangens ausgesetzt werden. Dazu muss sie ausgeschlafen haben und in jeder Hinsicht für den Ort, die Tageszeit und die Witterung fit sein.

 

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