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Chip-Pflicht für Hunde

Mit der Änderung des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) am 01.07.2011 wurde die Kennzeichnungspflicht für Hunde eingeführt.

Nach § 4 (Kennzeichnung) NHundG ist ein Hund, der älter als sechs Monate ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder bzw. Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.

Der Chip wird mit einer Spritze unter die Haut injiziert, verbleibt dort ein Leben lang und kann bei Bedarf mit einem Chip-Lesegerät abgelesen werden. Die Kennnummer ist weltweit einmalig und kann somit nur genau Ihrem Tier zugeordnet werden.

Wir lassen die so gekennzeichneten Tiere im Haustierzentralregister TASSO registrieren. Hier können wir im Bedarfsfall den Halter eines Fundtieres per Telefon oder Email benachrichtigen lassen.

 

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